Unsere Geschäftsbedingungen

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Die Firma „Die Gewerbekletterer / Michael Rinn und Kai Renner GbR“ – vertreten durch die Inhaber Michael Rinn und Kai Renner – leistet und liefert für ihre Auftraggeber nur und ausschließlich zu nachfolgenden Bedingungen:

1. Angebote

  • Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Angaben über Leistungen, Materialien etc. sind firmen- und branchenübliche Näherungswerte.
  • Durch technische Entwicklungen geänderte Leistungen und sonstige Merkmale müssen vorbehalten bleiben. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor Leistungsbeginn mitgeteilt.
  • Ergeben sich nach der Angebotsstellung von Seiten des Auftraggebers Änderungen hinsichtlich der Abwicklung des Auftrages, fühlen wir uns nicht an das jeweilige Angebot gebunden – es kann somit teilweise oder ganz seine Gültigkeit verlieren.

2. Voraussetzungen

  • Bei Montagearbeiten, insbesondere von Werbemitteln, muss eine Absprache hinsichtlich der Befestigungsmittel stattfinden. Bei ungeeigneten oder nicht zugelassenen Befestigungsmitteln und/oder -methoden, behalten wir uns eine Auftragsabwicklung – auch im nachhinein – vor.

3. Auftragserteilung

  • Vor Auftragserfüllung muß eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegen. Hierbei kann es sich um das erstellte Angebot oder eine schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers handeln. Die Auftragsbestätigung kann uns per Post, Fax oder E-Mail erreichen. Firmenbezeichnung und Firmensitz des Auftraggebers und die entsprechende Angebotsreferenz müssen aus der Auftragsbestätigung hervorgehen.
  • Für den jeweiligen Auftragsort müssen uns ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt werden, aus denen eine eindeutige Machbarkeitsanalyse durch uns möglich wird. Sollten diese Informationen unzureichend sein (betreffend Anschlagpunkte, Anbringung von Seilstrecken, Zustieg und Zugang), behalten wir uns eine Begehung des Auftragsortes vor der Auftragserteilung vor. Die Kosten dieser Begehung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • Die für die Auftragserteilung benötigten Gutachten und Genehmigungen müssen zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt der Auftraggeber für die anfallenden Kosten auf.

4. Leistungen

  • Wir erfüllen unsere Aufträge jeweils im Rahmen der zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung gültigen Richtlinien der jeweiligen BG-Vorschriften und der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Leistungsfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebablaufes und ungestörter Transportmöglichkeiten übernommen. Fälle höherer Gewalt oder sonstige damit vergleichbare Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder bei den Transportunternehmen, entbinden uns von der rechtzeitigen Leistungserfüllung ohne Schadensersatzansprüche.
  • Vereinbarte Leistungstermine müssen bei Auftragsbestätigung angegeben sein, andernfalls gelten sie als nicht vereinbart.
  • Verzögerungen, die durch verspätete Anlieferung zu verarbeitender Materialien entstehen (Werbeträger, Befestigungsmaterial, Korrosionschutzmittel etc.), gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind gegebenfalls gesondert mit uns abzurechnen.
  • Vorbesichtigungen, Beratungen, Lösungsvorschläge, Projektierung und administrative Vorleistungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des jeweiligen Vorhabens erbracht werden müssen, werden gesondert behandelt bzw. abgerechnet.
  • Anträge (z. B. Gutachten, Genehmigungen, Bauanträge) sind vom Auftraggeber zu erbringen. Verzögerungen, die sich aus nicht vorhandenen oder unkorrekt gestellten Anträgen ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ergeben sich durch verspätet eingereichte Anträge Änderungen der Abwicklung des Auftrages, trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Kosten.
  • Bei seilunterstützten Arbeiten sind wir – zur Gewährung größtmöglicher Sicherheit – nicht weisungsgebunden, soweit es unsere Sicherungs- und Arbeitstechnik betrifft. Dies gilt auch für die Anbringung von Fixpunkten zur Personen- oder Materialsicherung, welche wir uns in jedem Falle vorbehalten.
  • Verantwortlich für die Durchführung der seilunterstützten Arbeiten ist der von uns benannte Aufsichtsführende.
  • Der Aufsichtsführende ist für fremdes Personal weisungsbefugt, sofern es sich um sicherheitsrelevante Bereiche und die Abwehr sicherheitsrelevanter Einflüsse handelt.
  • Auftragsarbeiten, die eine Gruppenstärke von mehr als 4 Höhenarbeitern an einem Ort erfordern, werden grundsätzlich mit einem zusätzlichen Aufsichtsführenden abgewickelt.
  • Auftragsarbeiten, die eine Gruppenstärke von mehr als 6 Höhenarbeitern an einem Ort erfordern, werden grundsätzlich mit einem zusätzlichen Aufsichtsführenden zuzüglich eines Höhenretters abgewickelt.
  • Für sonstigen Leistungsverzug gelten die Bestimmungen des BGB.

5. Storno

  • Bei Auftragsstornierungen von Dienstleistungen berechnen wir 25 % des gesamten Auftragswertes als Stornogebühr. Wird eine Leistung weniger als 5 Werktage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn storniert, erhöht sich die Stornogebühr auf 50 % des gesamten Auftragswertes. Bei Stornierung einer Leistung weniger als einem Werktag vor Leistungsbeginn stellen wir 90 % des gesamten Auftragswertes in Rechnung.
  • Materialbeschaffungen, die im Rahmen der Abwicklung des Auftrages nach der Auftragserteilung vorab geleistet wurden, werden zu 100 % in Rechnung gestellt.

6. Zahlung

  • Berechnet werden – sofern keine gesonderten Vereinbarungen bestehen – die am Tage der Leistung geltenden Tagespreise. Die Rechnung wird zum Tage der Leistung ausgestellt. Ein Hinausschieben des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist ausgeschlossen.
  • Bei Aufträgen, die sich über mehr als 5 Werktage erstrecken, behalten wir uns vor, Zwischenrechnungen bzw. Rechnungen in Form von Abschlagszahlungen zu stellen.
  • Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
  • Bei Erstkunden behalten wir es uns vor, bei Auftragserteilung eine Vorabzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes vor Beginn der Arbeiten einzufordern.
  • Zahlungen können wie folgt geleistet werden, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist: Netto in bar, als Verrechnungs- oder Barscheck nach Beendigung des Auftrags oder per Uberweisung nach Rechnungserhalt. Als Datum des Zahlungseinganges gilt der Tag, an dem der Betrag bar bezahlt oder bei bargeldloser Zahlung unserem Konto gutgeschrieben wurde.
  • Unser Zahlungsziel ist sofort ohne Abzug, es sei denn, auf der Rechnung ist anderes vermerkt. Skonti vereinbaren wir im Einzelfall.
  • Sollten wir unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers erhalten, so können wir sofortige Bezahlung verlangen, die Leistung verweigern und die Erledigung weiterer Aufträge von Vorauszahlung abhängig machen. Dies gilt auch, wenn uns die negative Auskunft erst nach Erteilung der Auftragsbestätigung zukommt.
  • Mündliche Preisabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

7. Zahlungsverzug

  • Werden vereinbarte Ratenzahlungen nicht eingehalten, so wird bei Aussetzen einer Rate der Restbetrag sofort fällig.
  • Jede Zielüberschreitung berechtigt uns, ab dem Tag der Zahlungsfälligkeit, als Zinsvergütung 4 % p.a. über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen.

8. Gegenforderungen

  • Gegenforderungen können nur aufgerechnet werden, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig sind.

9. Konventionalstrafen

  • Vertragsstrafen gelten als grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen davon vereinbaren wir nicht.

10. Mängel

  • Mängelrügen bei offensichtlichen Mängeln werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unmittelbar nach Beendigung der Leistung, ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens jedoch 2 Wochen nach Kenntnisnahme, bei uns vorliegen.
  • Für Mängel, die durch höhere Gewalt entstanden sind, haften wir nicht.
  • Wir behalten uns vor, bei fehlerhaften Leistungen die Leistung zu verbessern oder fehlerfrei zu erbringen oder die am Tage der Leistung gültige Vergütung zu mindern oder zu erstatten.
  • Weitergehende Haftungsansprüche können nicht geltend gemacht werden.
  • Mängel an Teilleistungen berechtigen nicht zur Annullierung des gesamten Auftrages oder anderer bereits erteilter oder bestätigter Aufträge.

11. Haftung

  • Wir haften nicht für entstandene Schäden, die durch Maßnahmen des Auftraggebers vermeidbar gewesen wären.
  • Produkte von Herstellern, die wir zur Auftragsbearbeitung einsetzen, sind von uns einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen worden. Haftungsansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz können daher gegen uns nicht geltend gemacht werden.

12. Datenerfassung und Bildrechte

  • Der Auftraggeber willigt ein, dass die für die Auftragsbearbeitung benötigten Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz BDSG § 3 gespeichert werden.
  • Wir untersagen in jedem Fall Bild-, Video- und Tonaufnahmen. Sollten entgegen dieser Vereinbarung Aufnahmen gemacht werden, so geht das Bild-, Video- oder Tonmaterial – gegen Erstattung der Materialkosten – in unseren Besitz über.
  • Haben wir Bild-, Video- und Tonaufnahmen schriftlich genehmigt, so gehen die Rechte an den Bild-, Video- und Tonaufnahmen auf uns über. Sie dürfen nur privat oder firmenintern, ohne jede weitergehende Verfügung, verwendet werden, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Wir behalten uns vor, von Aufträgen Bild-, Video- und Tondokumentationen zu fertigen. Der Auftraggeber willigt ein, dass das Bild-, Video- oder Tonmaterial zu Referenz- und Werbezwecken eingesetzt werden kann und verzichtet insofern auf seine Rechte an dem Bild-, Video- oder Tonmaterial. Die Freigabe gilt auch für alle Mitarbeiter und Nachunternehmer des Auftraggebers, die auf dem Bild-, Video- oder Tonmaterial gespeichert sind.

13. Geltungsbereich

  • Vorstehende Geschäfts- und Leistungsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss in der vorliegenden Form sowie für alle diesen Vertrag betreffenden Leistungen.
  • Bei Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Bedingungen an und ist mit ihrer Geltung für den abgeschlossenen Vertrag einverstanden.

14. Salvatorische Klausel

  • Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder rechtswidrig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Bis zur wirksamen Neuregelung gelten die dem Willen der AGB am nächsten kommenden gesetzlichen Regelungen.

15 Schlussbestimmung

  • Erfüllungsort ist 35390 Gießen. Gleiches gilt hinsichtlich des ausschließlichen Gerichtsstandes für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis.
  • Vom Auftraggeber vorgeschriebene Leistungs- und Lieferbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den unsrigen übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber angibt, nur zu seinen Bedingungen beauftragen zu wollen.
  • Andere Bedingungen und Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und unserer Bestätigung.


Sie haben Fragen? Dann senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Unsere Telefonnummer: 0641 9717238.

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